01 Unser Prinzip: Sicher löschen – sinnvoll weiterverwenden
Anders als bei der klassischen Datenvernichtung setzen wir auf einen nachhaltigen Ansatz:
Statt funktionierende Datenträger zu schreddern, werden sie geprüft und aufbereitet und
anschließend wiederverwendet. So verbinden wir Aufbereitung mit Ressourcenschonung
und dem Erhalt von Technikgeschichte.
Je nach Art aufbereitet – Formatierung oder Überschreibung, technisch in Weiterentwicklung.
Kein sinnloses Vernichten – intakte Medien bekommen ein zweites Leben.
Original erhalten – erkannte Originalsoftware bleibt nach Eigentumsübertragung im Originalzustand.
Wenn Sie Ihre alten Disketten loswerden möchten, bietet Ihnen unser
kostenloser Entsorgungs-Service die ideale Lösung:
Senden Sie uns Ihre Disketten zu – wir prüfen und bereiten sie auf und sorgen für
eine sinnvolle Weiterverwendung.
02 Unser Sicherheitsversprechen
Datenträger werden vor einer Weiterverwendung geprüft und je nach Art aufbereitet. Anstatt jeden technischen Schritt einzeln aufzuführen, beschreiben wir hier das angestrebte Ergebnis:
Formatierung & Überschreibung
Löschung durch Formatierung und – je nach technischem Verfahrensstand – mehrfaches Überschreiben. Das genaue Verfahren wird laufend weiterentwickelt und festgelegt.
Funktionsprüfung
Die Datenträger werden auf Lesbarkeit und Wiederverwendbarkeit geprüft.
Aussortierung fehlerhafter Medien
Datenträger, die die Prüfung nicht bestehen, werden aus der Wiederverwendung ausgeschlossen und fachgerecht verwertet.
Optional: Dokumentierte Datenlöschung
Auf ausdrücklichen Wunsch gegen Aufpreis (2,49 € je Diskette, mind. 10 Stück) mit Löschprotokoll für den Vorgang – kein Zertifikat.
Hinweis zum Verfahren:
Das genaue technische Löschverfahren wird vom DISKETTENWERK laufend geprüft und weiterentwickelt;
eine bestimmte Anzahl von Verfahrensschritten oder ein bestimmtes Sicherheitsniveau wird nicht
zugesichert. Details zum aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite zum
Recycling-Prozess.
03 Mythos: Magnet oder Formatieren reicht
Viele glauben, ein starker Magnet oder eine schnelle Formatierung würde Disketten sicher
löschen. Beides ist falsch und gefährlich:
Magnet: Stört die Magnetspuren nur unzuverlässig. Mit spezieller
Ausrüstung lassen sich Daten oft rekonstruieren.
Formatieren: Entfernt nur den Dateisystemindex. Die eigentlichen Daten
bleiben physisch auf der Diskette erhalten und können mit Recovery-Tools wiederhergestellt werden.
Wichtig:
Für eine gründlichere Datensicherheit eignet sich ein vollständiges Überschreiben mit mehreren Bitmustern
und anschließender Verifikation – ein solches Verfahren beschreiben wir weiter unten als technische Referenz.
04 Unser Löschverfahren – und wo die Grenzen liegen
Das oben beschriebene Referenzverfahren basiert auf den allgemeinen Prinzipien sicherer
Datenträgerlöschung: mehrfaches Überschreiben mit definierten Bitmustern, Verifikation
jedes einzelnen Sektors und Protokollierung. Bei der kostenlosen Überlassung wird je nach
Art des Mediums geprüft und aufbereitet; das genaue Verfahren befindet sich technisch in
der Weiterentwicklung. Eine gesondert dokumentierte Löschung mit Löschprotokoll ist als
kostenpflichtige Zusatzleistung buchbar.
Für Unternehmen, Privatpersonen, Schulen, Universitäten, Vereine und Archive ist eine
nachhaltige Aufbereitung in der Regel ausreichend und deutlich nachhaltiger als physische
Vernichtung.
Transparenz: Was unser Verfahren leistet – und was nicht
Unser Verfahren schützt gegen typische Datenwiederherstellung mit Recovery-Software.
Gegen hochspezialisierte forensische Methoden (z. B. staatliche Labore) geben wir
keine Garantie. Wir stellen kein Löschzertifikat aus. Auf Wunsch ist eine gesondert dokumentierte Datenlöschung
mit Löschprotokoll je Vorgang als kostenpflichtige Zusatzleistung buchbar (2,49 €/Diskette,
mind. 10 Stück = 24,90 €) – ebenfalls kein Zertifikat, sondern eine technische Verfahrensdokumentation.
Wer gesetzlich zur physischen Vernichtung verpflichtet ist (z. B. Berufsgeheimnisträger
nach § 203 StGB), sollte einen spezialisierten Entsorger beauftragen.
05 Für wen ist unser Service geeignet?
Unser Recycling-Service richtet sich an alle, die Disketten
nachhaltig entsorgen möchten – ohne aufwendige Eigenleistung. Auf Wunsch ist eine
gesondert dokumentierte Datenlöschung als kostenpflichtige Zusatzleistung buchbar.
Firmen & Unternehmen
Behandlung nach internen Prozessen mit optionalem AV-Vertrag
Behörden & Ämter
Dokumentierter Prozess für Altbestände
Schulen & Bildung
Sichere Entsorgung von IT-Altbeständen
Universitäten & Forschung
Archivauflösungen und Laborbestände
Vereine & Organisationen
Einfacher Versand – Annahme & Recycling kostenlos
Privatpersonen
Keller, Dachboden, Nachlassauflösungen
Bei Fragen zum Ablauf oder für spezielle Anforderungen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Firmenkunden können auf Wunsch einen
Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erhalten.
06 Verantwortung & Eigentumsübertragung
Ihre Verantwortung als Absender
Der Absender ist verantwortlich für:
Die Rechtmäßigkeit der gespeicherten Inhalte, die Klassifizierung der Daten
(personenbezogen, vertraulich, intern) und die Entscheidung, ob zertifizierte
Vernichtung erforderlich ist.
Das DISKETTENWERK prüft keine Inhalte und übernimmt keine Haftung für eventuell
rechtswidrige oder personenbezogene Daten auf den Datenträgern.
Eigentumsübertragung
Wichtig:
Ein Eigentumsübergang tritt ausschließlich ein, wenn der Einsender im Rahmen der Einlieferung
eine gesonderte, ausdrückliche Übereignungserklärung abgibt (siehe AGB & Einlieferungsbedingungen).
Ein automatischer Eigentumsübergang allein durch Übergabe der Datenträger findet nicht statt.
Nach wirksamer Übereignung und Verarbeitungsbeginn ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Erkannte Original-Datenträger (z. B. Original-Systemdisketten, Original-Software) bleiben
hiervon unberührt im Originalzustand erhalten.
07 Was passiert nach der Löschung?
Nach erfolgreicher Datenlöschung und bestandener Prüfung entscheiden wir je nach
Zustand der Diskette über die weitere Verwendung. Dabei steht immer der Grundsatz im
Vordergrund: Wiederverwendung vor Recycling.
| Zustand |
Weiterverwendung |
| Technisch einwandfrei |
Retro-Computer, Industrieanlagen, Schulen, Workshops |
| Optisch besonders |
Kunst, Requisiten, Designobjekte, Sammler |
| Teilweise defekt |
Ersatzteile (Schieber, Gehäuse, Metallteile) |
| Vollständig defekt |
Sortenreine Trennung & fachgerechtes Recycling |
Recycling ist die letzte Option – nicht der Standard. Unser Ziel ist es,
möglichst viele Disketten in den Kreislauf zurückzuführen und ihnen ein zweites Leben zu geben.
08 Versand & Transporthinweise
Der Absender ist verpflichtet, die Disketten transportsicher zu verpacken.
Das Transportrisiko liegt bis zum Eingang bei uns.
Über unser Anmeldeformular erhalten Sie sofort die Versandadresse – einzeln oder in großen Mengen, bundesweit.
09 Sicherheit auf einen Blick
| Merkmal |
Status |
| Prüfung & Aufbereitung je nach Art des Mediums |
Ja, kostenlos |
| Mehrstufiges Referenzverfahren mit mehrfachem Überschreiben |
Information (siehe oben) |
| Funktionstest vor Wiederverwendung |
Ja |
| Dokumentierte Löschung mit Löschprotokoll |
Optional, gegen Aufpreis |
| Original-Datenträger im Originalzustand erhalten |
Ja, nach Eigentumsübertragung |
| AV-Vertrag nach DSGVO verfügbar |
Ja |
| Physische Vernichtung / Schreddern |
Nein (bewusst) |
| Automatischer Eigentumsübergang durch Übergabe |
Nein |
| Rückgabe nach wirksamer Übereignung möglich |
Nein |
10 Häufige Fragen zur Datensicherheit
Wie werden Daten auf Disketten behandelt?
Datendisketten werden vor einer Weiterverwendung geprüft und je nach Art aufbereitet,
etwa durch Formatierung oder Überschreibung; das genaue Verfahren befindet sich technisch
in der Weiterentwicklung. Erkannte Originalsoftware bleibt nach Eigentumsübertragung im
Originalzustand erhalten. Auf Wunsch ist eine gesondert dokumentierte Datenlöschung mit
Löschprotokoll buchbar, und Unternehmen erhalten auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag
(AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO.
Kann ich einen AV-Vertrag bekommen?
Ja, auf Anfrage stellen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO
für Unternehmen, Behörden, Schulen, Universitäten und andere Organisationen bereit.
Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail.
Warum bieten Sie keine physische Vernichtung an?
Unser Fokus liegt auf nachhaltiger Wiederverwendung statt Vernichtung. Eine
DIN-Zertifizierung erfordert physische Zerstörung der Datenträger – das widerspricht
unserem Nachhaltigkeitsgedanken. Unsere Aufbereitung ist für die meisten Anwendungsfälle
ausreichend. Kunden mit gesetzlicher Pflicht zur zertifizierten Datenvernichtung
(z.B. Berufsgeheimnisträger) müssen spezialisierte Entsorger beauftragen.
Wer haftet für die Datenlöschung?
Der Absender ist verantwortlich für die Klassifizierung der Daten und die
Entscheidung, ob zertifizierte Vernichtung erforderlich ist. Das DISKETTENWERK
prüft keine Inhalte und übernimmt keine Haftung für eventuell rechtswidrige oder
besonders schutzbedürftige Daten auf den Datenträgern. Ein Eigentumsübergang tritt
ausschließlich durch eine gesonderte, ausdrückliche Übereignungserklärung im Rahmen
der Einlieferung ein, nicht automatisch durch Übergabe.
Was passiert nach der Datenlöschung auf der Diskette?
Bei der kostenlosen Überlassung wird die Diskette geprüft und aufbereitet. Bei der
gesondert beauftragten, kostenpflichtigen dokumentierten Datenlöschung erhalten Sie
zusätzlich ein Löschprotokoll für den Auftrag mit Datum und Ergebnis.
Wie funktioniert das Löschverfahren technisch?
Weiter oben auf dieser Seite stellen wir ein etabliertes technisches Referenzverfahren
mit mehrfachen Bitmuster-Überschreibungen, Verifikation, Zufallsdaten- und Stresstests
vor. Das bei der kostenlosen Überlassung tatsächlich angewendete Verfahren kann davon
abweichen und befindet sich technisch in der Weiterentwicklung. Weitere Hintergründe
finden Sie auf unserer Seite zum Recycling-Prozess.