01 Unser Prinzip: Sicher löschen – sinnvoll weiterverwenden

Anders als bei der klassischen Datenvernichtung setzen wir auf einen nachhaltigen Ansatz: Statt funktionierende Datenträger zu schreddern, werden sie geprüft und aufbereitet und anschließend wiederverwendet. So verbinden wir Aufbereitung mit Ressourcenschonung und dem Erhalt von Technikgeschichte.

Je nach Art aufbereitet – Formatierung oder Überschreibung, technisch in Weiterentwicklung. Kein sinnloses Vernichten – intakte Medien bekommen ein zweites Leben. Original erhalten – erkannte Originalsoftware bleibt nach Eigentumsübertragung im Originalzustand.

Wenn Sie Ihre alten Disketten loswerden möchten, bietet Ihnen unser kostenloser Entsorgungs-Service die ideale Lösung: Senden Sie uns Ihre Disketten zu – wir prüfen und bereiten sie auf und sorgen für eine sinnvolle Weiterverwendung.

02 Unser Sicherheitsversprechen

Datenträger werden vor einer Weiterverwendung geprüft und je nach Art aufbereitet. Anstatt jeden technischen Schritt einzeln aufzuführen, beschreiben wir hier das angestrebte Ergebnis:

Formatierung & Überschreibung

Löschung durch Formatierung und – je nach technischem Verfahrensstand – mehrfaches Überschreiben. Das genaue Verfahren wird laufend weiterentwickelt und festgelegt.

Funktionsprüfung

Die Datenträger werden auf Lesbarkeit und Wiederverwendbarkeit geprüft.

Aussortierung fehlerhafter Medien

Datenträger, die die Prüfung nicht bestehen, werden aus der Wiederverwendung ausgeschlossen und fachgerecht verwertet.

Optional: Dokumentierte Datenlöschung

Auf ausdrücklichen Wunsch gegen Aufpreis (2,49 € je Diskette, mind. 10 Stück) mit Löschprotokoll für den Vorgang – kein Zertifikat.

Hinweis zum Verfahren: Das genaue technische Löschverfahren wird vom DISKETTENWERK laufend geprüft und weiterentwickelt; eine bestimmte Anzahl von Verfahrensschritten oder ein bestimmtes Sicherheitsniveau wird nicht zugesichert. Details zum aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite zum Recycling-Prozess.

03 Mythos: Magnet oder Formatieren reicht

Viele glauben, ein starker Magnet oder eine schnelle Formatierung würde Disketten sicher löschen. Beides ist falsch und gefährlich:

Magnet: Stört die Magnetspuren nur unzuverlässig. Mit spezieller Ausrüstung lassen sich Daten oft rekonstruieren.

Formatieren: Entfernt nur den Dateisystemindex. Die eigentlichen Daten bleiben physisch auf der Diskette erhalten und können mit Recovery-Tools wiederhergestellt werden.

Wichtig: Für eine gründlichere Datensicherheit eignet sich ein vollständiges Überschreiben mit mehreren Bitmustern und anschließender Verifikation – ein solches Verfahren beschreiben wir weiter unten als technische Referenz.

04 Unser Löschverfahren – und wo die Grenzen liegen

Das oben beschriebene Referenzverfahren basiert auf den allgemeinen Prinzipien sicherer Datenträgerlöschung: mehrfaches Überschreiben mit definierten Bitmustern, Verifikation jedes einzelnen Sektors und Protokollierung. Bei der kostenlosen Überlassung wird je nach Art des Mediums geprüft und aufbereitet; das genaue Verfahren befindet sich technisch in der Weiterentwicklung. Eine gesondert dokumentierte Löschung mit Löschprotokoll ist als kostenpflichtige Zusatzleistung buchbar.

Für Unternehmen, Privatpersonen, Schulen, Universitäten, Vereine und Archive ist eine nachhaltige Aufbereitung in der Regel ausreichend und deutlich nachhaltiger als physische Vernichtung.

Transparenz: Was unser Verfahren leistet – und was nicht

Unser Verfahren schützt gegen typische Datenwiederherstellung mit Recovery-Software. Gegen hochspezialisierte forensische Methoden (z. B. staatliche Labore) geben wir keine Garantie. Wir stellen kein Löschzertifikat aus. Auf Wunsch ist eine gesondert dokumentierte Datenlöschung mit Löschprotokoll je Vorgang als kostenpflichtige Zusatzleistung buchbar (2,49 €/Diskette, mind. 10 Stück = 24,90 €) – ebenfalls kein Zertifikat, sondern eine technische Verfahrensdokumentation.

Wer gesetzlich zur physischen Vernichtung verpflichtet ist (z. B. Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB), sollte einen spezialisierten Entsorger beauftragen.

05 Für wen ist unser Service geeignet?

Unser Recycling-Service richtet sich an alle, die Disketten nachhaltig entsorgen möchten – ohne aufwendige Eigenleistung. Auf Wunsch ist eine gesondert dokumentierte Datenlöschung als kostenpflichtige Zusatzleistung buchbar.

Firmen & Unternehmen
Behandlung nach internen Prozessen mit optionalem AV-Vertrag
Behörden & Ämter
Dokumentierter Prozess für Altbestände
Schulen & Bildung
Sichere Entsorgung von IT-Altbeständen
Universitäten & Forschung
Archivauflösungen und Laborbestände
Vereine & Organisationen
Einfacher Versand – Annahme & Recycling kostenlos
Privatpersonen
Keller, Dachboden, Nachlassauflösungen

Bei Fragen zum Ablauf oder für spezielle Anforderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Firmenkunden können auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erhalten.

06 Verantwortung & Eigentumsübertragung

Ihre Verantwortung als Absender

Der Absender ist verantwortlich für:

Die Rechtmäßigkeit der gespeicherten Inhalte, die Klassifizierung der Daten (personenbezogen, vertraulich, intern) und die Entscheidung, ob zertifizierte Vernichtung erforderlich ist.

Das DISKETTENWERK prüft keine Inhalte und übernimmt keine Haftung für eventuell rechtswidrige oder personenbezogene Daten auf den Datenträgern.

Eigentumsübertragung

Wichtig: Ein Eigentumsübergang tritt ausschließlich ein, wenn der Einsender im Rahmen der Einlieferung eine gesonderte, ausdrückliche Übereignungserklärung abgibt (siehe AGB & Einlieferungsbedingungen). Ein automatischer Eigentumsübergang allein durch Übergabe der Datenträger findet nicht statt. Nach wirksamer Übereignung und Verarbeitungsbeginn ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.

Erkannte Original-Datenträger (z. B. Original-Systemdisketten, Original-Software) bleiben hiervon unberührt im Originalzustand erhalten.

07 Was passiert nach der Löschung?

Nach erfolgreicher Datenlöschung und bestandener Prüfung entscheiden wir je nach Zustand der Diskette über die weitere Verwendung. Dabei steht immer der Grundsatz im Vordergrund: Wiederverwendung vor Recycling.

Zustand Weiterverwendung
Technisch einwandfrei Retro-Computer, Industrieanlagen, Schulen, Workshops
Optisch besonders Kunst, Requisiten, Designobjekte, Sammler
Teilweise defekt Ersatzteile (Schieber, Gehäuse, Metallteile)
Vollständig defekt Sortenreine Trennung & fachgerechtes Recycling
Recycling ist die letzte Option – nicht der Standard. Unser Ziel ist es, möglichst viele Disketten in den Kreislauf zurückzuführen und ihnen ein zweites Leben zu geben.

08 Versand & Transporthinweise

Der Absender ist verpflichtet, die Disketten transportsicher zu verpacken. Das Transportrisiko liegt bis zum Eingang bei uns.

Unsere Empfehlung: Stabiler Karton, Papierfüllung als Polsterung, Beschriftung „Zerbrechlich / Magnetische Datenträger".

Zur ausführlichen Verpackungsanleitung

Über unser Anmeldeformular erhalten Sie sofort die Versandadresse – einzeln oder in großen Mengen, bundesweit.

09 Sicherheit auf einen Blick

Merkmal Status
Prüfung & Aufbereitung je nach Art des Mediums Ja, kostenlos
Mehrstufiges Referenzverfahren mit mehrfachem Überschreiben Information (siehe oben)
Funktionstest vor Wiederverwendung Ja
Dokumentierte Löschung mit Löschprotokoll Optional, gegen Aufpreis
Original-Datenträger im Originalzustand erhalten Ja, nach Eigentumsübertragung
AV-Vertrag nach DSGVO verfügbar Ja
Physische Vernichtung / Schreddern Nein (bewusst)
Automatischer Eigentumsübergang durch Übergabe Nein
Rückgabe nach wirksamer Übereignung möglich Nein

10 Häufige Fragen zur Datensicherheit

Wie werden Daten auf Disketten behandelt?

Datendisketten werden vor einer Weiterverwendung geprüft und je nach Art aufbereitet, etwa durch Formatierung oder Überschreibung; das genaue Verfahren befindet sich technisch in der Weiterentwicklung. Erkannte Originalsoftware bleibt nach Eigentumsübertragung im Originalzustand erhalten. Auf Wunsch ist eine gesondert dokumentierte Datenlöschung mit Löschprotokoll buchbar, und Unternehmen erhalten auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO.

Kann ich einen AV-Vertrag bekommen?

Ja, auf Anfrage stellen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO für Unternehmen, Behörden, Schulen, Universitäten und andere Organisationen bereit. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail.

Warum bieten Sie keine physische Vernichtung an?

Unser Fokus liegt auf nachhaltiger Wiederverwendung statt Vernichtung. Eine DIN-Zertifizierung erfordert physische Zerstörung der Datenträger – das widerspricht unserem Nachhaltigkeitsgedanken. Unsere Aufbereitung ist für die meisten Anwendungsfälle ausreichend. Kunden mit gesetzlicher Pflicht zur zertifizierten Datenvernichtung (z.B. Berufsgeheimnisträger) müssen spezialisierte Entsorger beauftragen.

Wer haftet für die Datenlöschung?

Der Absender ist verantwortlich für die Klassifizierung der Daten und die Entscheidung, ob zertifizierte Vernichtung erforderlich ist. Das DISKETTENWERK prüft keine Inhalte und übernimmt keine Haftung für eventuell rechtswidrige oder besonders schutzbedürftige Daten auf den Datenträgern. Ein Eigentumsübergang tritt ausschließlich durch eine gesonderte, ausdrückliche Übereignungserklärung im Rahmen der Einlieferung ein, nicht automatisch durch Übergabe.

Was passiert nach der Datenlöschung auf der Diskette?

Bei der kostenlosen Überlassung wird die Diskette geprüft und aufbereitet. Bei der gesondert beauftragten, kostenpflichtigen dokumentierten Datenlöschung erhalten Sie zusätzlich ein Löschprotokoll für den Auftrag mit Datum und Ergebnis.

Wie funktioniert das Löschverfahren technisch?

Weiter oben auf dieser Seite stellen wir ein etabliertes technisches Referenzverfahren mit mehrfachen Bitmuster-Überschreibungen, Verifikation, Zufallsdaten- und Stresstests vor. Das bei der kostenlosen Überlassung tatsächlich angewendete Verfahren kann davon abweichen und befindet sich technisch in der Weiterentwicklung. Weitere Hintergründe finden Sie auf unserer Seite zum Recycling-Prozess.