§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen, Verträge, vorvertragliche Schuldverhältnisse sowie sonstige Inanspruchnahmen von Leistungen zwischen Daniel Wesseling – DAS DISKETTENWERK, Achtenbuhr 12, 48599 Gronau (nachfolgend „Anbieter“) und der jeweils anfragenden bzw. einsendenden Person (nachfolgend „Kunde“).
(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Soweit in diesen AGB von „Textform“ die Rede ist, gilt § 126b BGB.
§ 2 Grundsatz der Einsendung durch den Kunden; kein Abholservice; keine Versandorganisation
(1) Der Anbieter bietet keinen Abholservice an. Eine Abholung, Beauftragung oder Organisation des Transports durch den Anbieter findet nicht statt.
(2) Sämtliche Einsendungen erfolgen ausschließlich durch den Kunden als Absender und in dessen alleiniger Verantwortung. Der Kunde wählt Versandart und Versanddienstleister eigenverantwortlich und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Verpackungsanforderungen sowie Versandbedingungen eingehalten werden.
(3) Der Anbieter stellt keine Versandlabels, keine Abholscheine und keine sonstigen Versanddokumente zur Verfügung und schließt keine Transportverträge im Namen des Kunden ab, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart wird.
§ 3 Vertragsgegenstand; Leistungszeitpunkt; kein Erfolg geschuldet
(1) Vertragsgegenstand sind – je nach individueller Beauftragung – Dienstleistungen und/oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Annahme, Sichtprüfung, Sortierung, Behandlung, (Wieder-)Verwendung, Verwertung, Entsorgung, Vernichtung und/oder Löschung von Datenträgern, Disketten, Geräten, Zubehör und sonstigen eingesandten Gegenständen („Einsendegut“).
(2) Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich ab Wareneingang (tatsächlicher Eingang der Einsendung am Standort des Anbieters). Eine Verpflichtung zur Überwachung des Transports oder zur Unterstützung bei Transportschäden besteht nicht.
(3) Soweit der Anbieter Tätigkeiten zur Löschung, Vernichtung, Verwertung oder Weitergabe erbringt, handelt es sich um Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg (z. B. Funktionsfähigkeit, Aufbereitungsergebnis, Wiederverwendungsquote) wird – soweit gesetzlich zulässig – nicht geschuldet.
(4) Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welchem Umfang Einsendegut wiederverwendet, zerlegt, verwertet oder entsorgt wird. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Verwendungsart besteht nicht.
§ 4 Vertragsschluss; Annahmevorbehalt; keine Vertragsbegründung durch bloße Einsendung
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande durch:
a) ausdrückliche Auftragsbestätigung/Annahme in Textform durch den Anbieter, oder
b) ausdrücklich bestätigte Einlieferung über das Online-Formular, sofern der Anbieter dort den Auftrag/Einlieferungswunsch ausdrücklich annimmt.
(3) Die bloße Einsendung von Einsendegut sowie die bloße Annahme eines Pakets (z. B. durch Zusteller/Empfang) begründen weder einen Vertrag noch eine Annahme. Der Anbieter ist berechtigt, Einsendungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Einlieferungsbedingungen; Ausschlüsse; Sicherheitsanforderungen; Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Einsendegut ordnungsgemäß, transportsicher und entsprechend den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie Versandbedingungen zu verpacken.
(2) Ausschluss / Nichtannahme (Sicherheits- und Sondermüllfälle): Der Anbieter nimmt Einsendegut nicht an und ist berechtigt, Einsendungen abzulehnen, zu separieren oder einer Sonderbehandlung zuzuführen, wenn diese insbesondere enthalten oder betreffen:
a) Geräte mit beschädigten, aufgeblähten, überhitzten oder auslaufenden Akkus/Batterien,
b) lose Akkus/Batterien oder Akkus/Batterien ohne ausreichenden Schutz gegen Kurzschluss/Transportschäden,
c) Einsendegut mit Kontamination oder Sondermüllcharakter (z. B. chemische Rückstände, Öle, Treibstoffe, unbekannte Flüssigkeiten, Asche/Brandrückstände, starke Schimmel-/Rauchbelastung, medizinisch/biologisch kontaminiertes Material),
d) Einsendegut, das objektiv ein Sicherheitsrisiko darstellt oder dessen Einsendung/Transport offensichtlich gegen gesetzliche Vorgaben verstößt,
e) Gegenstände, die nicht zum typischen Leistungsbereich des Anbieters gehören und/oder deren Behandlung dem Anbieter unzumutbar ist.
(3) Der Kunde versichert, dass er zur Einsendung, Übereignung und Beauftragung der Behandlung des Einsendeguts berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden Berechtigung resultieren.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende Kontakt- und Identifikationsdaten anzugeben. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zur Ermittlung des Kunden anzustellen.
§ 6 Gefahrübergang; Transport; Transportrisiko
(1) Die Transportgefahr und das Transportrisiko (insbesondere Verlust, Beschädigung, Verzögerung) trägt der Kunde bis zum Wareneingang beim Anbieter.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Auswahl des Versanddienstleisters, den Transportweg, die Einhaltung von Versandbedingungen oder eine ordnungsgemäße Gefahrgutdeklaration durch den Kunden.
§ 7 Eigentumsübergang; Übereignung; Verzicht auf Rückgabe; kein Rückversand
(1) Grundsatz: Der Anbieter verarbeitet, verwertet, entsorgt, vernichtet, löscht oder gibt Einsendegut nur dann nach eigenem Ermessen weiter, wenn der Kunde den Eigentumsübergang wirksam erklärt hat.
(2) Eigentumsübergang nur durch ausdrückliche Erklärung: Ein Eigentumsübergang an dem Einsendegut tritt ausschließlich ein, wenn der Kunde im Rahmen der Einlieferung/Beauftragung eine gesonderte, ausdrückliche Übereignungs-Erklärung abgibt (z. B. gesonderte Checkbox „Ich übereigne das Einsendegut an den Anbieter“). Eine Übereignung allein durch Geltung dieser AGB ohne gesonderte Erklärung ist ausgeschlossen.
(3) Zusatzanforderung bei Verbrauchern: Ist der Kunde Verbraucher, wird die Übereignung nur wirksam, wenn der Verbraucher zusätzlich in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich bestätigt, dass er
a) das Einsendegut an den Anbieter übereignet und
b) auf jegliche Rückgabe, Herausgabe und Rücksendung verzichtet, sobald der Anbieter mit der Verarbeitung beginnt.
(4) Kein Rückversand / kein Herausgabeanspruch: Nach wirksamer Übereignung und Beginn der Verarbeitung besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückgabe, Herausgabe, Rücksendung oder Entschädigung. Der Anbieter versendet Einsendegut grundsätzlich nicht zurück.
(5) Ausnahme nur nach Ermessen und nur vor Verarbeitungsbeginn: Sofern der Anbieter im Einzelfall und freiwillig eine Rückgabe vor Verarbeitungsbeginn ermöglicht, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur gegen Erstattung sämtlicher hierfür anfallender Kosten durch den Kunden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 8 Umgang mit nicht zuordenbaren, abgelehnten oder unzulässigen Einsendungen
(1) Soweit Kontaktdaten vorliegen, informiert der Anbieter den Kunden über die Ablehnung oder Unzulässigkeit der Einsendung und setzt eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Klärung.
(2) Erfolgt innerhalb der Frist keine Klärung, ist der Anbieter berechtigt, das Einsendegut nach eigenem Ermessen auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder – soweit zulässig – fachgerecht zu verwerten/zu entsorgen.
(3) Ist eine Kontaktaufnahme nicht möglich (fehlende oder offensichtlich falsche Kontaktdaten), beginnt die Frist mit Wareneingang. Nach Fristablauf ist der Anbieter berechtigt, das Einsendegut fachgerecht zu verwerten/zu entsorgen.
(4) Bei Sicherheitsrisiken (z. B. Akkuschäden/Leckagen/Kontamination) ist der Anbieter berechtigt, ohne Fristsetzung Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen, insbesondere Separierung sowie Übergabe an geeignete Stellen; soweit dadurch Kosten entstehen, trägt diese der Kunde, sofern gesetzlich zulässig.
§ 9 Preise; unentgeltliche Leistungen; Zahlung
(1) Soweit der Anbieter entgeltliche Leistungen erbringt, ergeben sich Preise aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Preisliste. Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung), sofern anwendbar.
(2) Versandkosten trägt stets der Kunde, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.
(3) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 10 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
(2) Zur Ausübung des Widerrufsrechts hat der Verbraucher den Anbieter (Daniel Wesseling – DAS DISKETTENWERK, Achtenbuhr 12, 48599 Gronau, E-Mail: info@diskettenwerk.de) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über den Widerruf zu informieren.
(3) Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher
a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und
b) seine Kenntnis bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(4) Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten der Löschung, Vernichtung, Verwertung/Entsorgung sowie sonstige irreversible Verarbeitungsschritte.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für Schäden, die aus unzureichender Verpackung, unzulässigem Einsendegut, Verstoß gegen Versandbedingungen oder falschen Angaben des Kunden resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 12 Inhalte/Software/Urheberrechte
(1) Der Anbieter erwirbt an auf Datenträgern befindlichen Inhalten keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte zu sichten, auszuwerten oder zu archivieren. Soweit Leistungen beauftragt sind, die eine inhaltliche Verarbeitung erfordern (z. B. Digitalisierung), erfolgt dies ausschließlich im vereinbarten Rahmen.
(3) Der Kunde versichert, zur Beauftragung der jeweiligen Verarbeitung berechtigt zu sein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Wiederverwendung, Weitergabe, Verwertung, Entsorgung
(1) Der Anbieter kann Einsendegut nach eigenem Ermessen – soweit geeignet – einer Wiederverwendung zuführen (z. B. Aufbereitung, Weitergabe an Schulen, Bildungsprojekte, Archive, Retro-Communities oder sonstige Abnehmer).
(2) Nicht geeignete Bestandteile können zerlegt, verwertet oder entsorgt werden, soweit dies erforderlich ist.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Behandlung, eine bestimmte Weitergabe, eine bestimmte Verwertungsquote oder eine bestimmte Dokumentation, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 15 Gerichtsstand; anwendbares Recht
(1) Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 16 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.