IT-Entsorgung für Schulen & Behörden

DSGVO-konform, kostenlos und ohne Ausschreibung – mit allen Nachweisen für Ihre Akten.

Öffentliche Einrichtungen haben besondere Anforderungen an Datenschutz, Dokumentation und Vergaberecht. Unser Service ist auf Schulen, Universitäten, Kommunalverwaltungen und Behörden zugeschnitten: kostenlos, DSGVO-konform und mit allen Nachweisen für Datenschutzbeauftragte und Rechnungsprüfung.

Keine Ausschreibung nötig (kostenlos)
AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
Vernichtungsnachweis für die Akten

Das Problem: Alte IT-Räume und Keller

In vielen Schulen und Behörden lagern noch Disketten aus den Computerräumen der 90er und 2000er Jahre. Das Problem: Auf diesen Datenträgern können sich noch personenbezogene Daten befinden:

In Schulen: Schülerdaten, Zeugnisvorlagen, Klassenlisten, Adressdaten von Eltern, Förderpläne, Dokumentationen – alles hochsensibel im Sinne der DSGVO.
In Behörden: Bürgeranfragen, Personalakten, Sozialdaten, Bußgeldbescheide, Bauanträge – teilweise mit jahrzehntelangen Aufbewahrungsfristen.

Diese Disketten im Keller liegen zu lassen, ist ein Datenschutzrisiko. Sie einfach wegzuwerfen, ist nicht erlaubt. Die Lösung: Fachgerechte Entsorgung mit Nachweis.

✅ Keine Ausschreibung erforderlich

Da unser Service ab 50 Datenträgern kostenlos ist, entfallen die komplexen vergaberechtlichen Vorgaben. Sie können direkt beauftragen – ohne Ausschreibung, ohne Vergabeverfahren, ohne Wartezeit. Für die Haushaltsakte können wir eine Rechnung über 0,00 € ausstellen.

Was wir für Ihre Dokumentation liefern

Behörden brauchen Nachweise – für den Datenschutzbeauftragten, die Amtsleitung und die Rechnungsprüfung. Wir liefern:

Eingangsbestätigung: Schriftliche Bestätigung über Eingang und Menge der Datenträger.
Vernichtungsnachweis: PDF-Dokumentation mit Datum, Mengenangabe und Bestätigung der DSGVO-konformen Löschung. Zum Abheften für Ihre Akten.
AV-Vertrag: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – auf Anfrage, kostenlos.
Rechnung (0,00 €): Falls Sie einen Beleg für die Haushaltsakte brauchen.

Datenschutz-Anforderungen erfüllt

Unser 13-Stufen-Löschverfahren erfüllt die DSGVO-Anforderungen an sichere Datenlöschung:

Mehrfache Überschreibung: Verschiedene Bitmuster (0x00, 0xFF, 0x55, 0xAA) machen Daten unwiederbringlich.
Verifizierung: Jeder Sektor wird nach dem Schreiben geprüft.
Protokollierung: Der Prozess wird dokumentiert – auf jeder Diskette und als Gesamtnachweis.

Mehr zu unserem Löschverfahren →

Umweltbilanz für Ihre Nachhaltigkeitsberichte

Nachhaltigkeit wird in öffentlichen Einrichtungen immer wichtiger – für Berichte, Audits und die Öffentlichkeitsarbeit. Unser Service bietet eine positive Umweltbilanz:

Kein Verbrennen: Wir recyceln statt zu vernichten
Ressourcenschonung: Ca. 50g CO₂ Einsparung pro Diskette
Kreislaufwirtschaft: Funktionierende Medien werden wiederverwendet

Mehr zu unserer Umweltbilanz →

So einfach funktioniert es

1. Sammeln: Sammeln Sie alle Disketten und Datenträger aus IT-Räumen, Kellern und Archiven. Genaue Zählung nicht nötig.
2. Anfordern: Fordern Sie über unser Formular einen kostenlosen Abholschein an (ab 50 Stück).
3. Versenden: Verpacken Sie die Datenträger in einen stabilen Karton und geben Sie das Paket bei DHL ab.
4. Nachweis erhalten: Nach der Verarbeitung erhalten Sie den Vernichtungsnachweis für Ihre Akten.

Jetzt Abholschein anfordern →

Häufige Fragen für Behörden & Schulen

Brauchen wir eine Ausschreibung?
Nein. Da der Service kostenlos ist, entfallen in der Regel die vergaberechtlichen Vorgaben. Für die Haushaltsakte können wir eine Rechnung über 0,00 € ausstellen.
Wie sieht der Vernichtungsnachweis aus?
Sie erhalten eine PDF-Dokumentation mit Eingangsdatum, Mengenangabe und Bestätigung der DSGVO-konformen Löschung. Ideal zum Abheften für die Amtsleitung oder den Datenschutzbeauftragten.
Sind Schülerdaten auf alten Disketten ein Problem?
Ja! Personenbezogene Daten auf ungesicherten Disketten sind ein Datenschutzrisiko – auch wenn sie im Keller liegen. Namen, Noten, Adressen von Schülern und Eltern sind sensible Daten nach DSGVO. Wir löschen diese sicher.
Können mehrere Schulen gemeinsam einsenden?
Ja. Schulträger können die Disketten mehrerer Schulen sammeln und gemeinsam einsenden. So erreichen Sie schneller die 50-Stück-Grenze für den kostenlosen Versand.
ANFRAGE FÜR IHRE EINRICHTUNG